I. Die Fälle
1. Querbohrung
Ein Ventil mit 90°-Bohrung, das Pneumatikstörungen durch Metalllappen an der Querbohrung bewirkt.
2. Coronaprobleme
Versorgungsschwierigkeiten beim Stahl, wo ein Stahl mit höherem Schwefelanteil eingesetzt wird, der diamagnetisch wirkt und die Prozeßmimik beim Endkunden stört.
3. Sonderfreigaben
Sonderfreigaben mit Drittschaden wegen gezogenen Schlackeeinschlüssen.
4. Der 9001-Fall
Die falsche Vorlage beim Nachformdrehen, Kopierdrehen oder teach-in
II. Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt* (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
§ 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt … werden.
§ 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (1) Sofern ein Produkt einer oder mehreren Rechtsverordnungen … unterliegt, darf es nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es … die Sicherheit und Gesundheit von Personen … nicht gefährdet. … Ein Produkt darf … nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.
Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,
2. die Einwirkungen des Produkts auf andere Produkte, soweit zu erwarten ist, dass es zusammen mit anderen Produkten verwendet wird,
3. die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen,
4. die Gruppen von Verwendern, die bei der Verwendung des Produkts stärker gefährdet sind als andere.
§ 26 Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(1) Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
1. ermittelt und bewertet im Rahmen ihres allgemeinen Forschungsauftrags präventiv Sicherheitsrisiken und gesundheitliche Risiken, die mit der Verwendung von Produkten verbunden sind, und
2. macht Vorschläge zur Verringerung der ermittelten Risiken.
III. Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte
§ 1 Haftung ProdHaftG
Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
IV. ISO 9001
Hier wollen wir die 10 Kapitel der High Level Structure anhand eines weiteren konkreten Falles aus Ihrer betrieblichen Praxis durchgehen.
Abschnitt 1: Anwendungsbereich
Dieser Abschnitt stellt den Anwendungsbereich der Norm dar.
Abschnitt 2: Normative Verweisungen
Der Abschnitt "Normative Verweisungen" enthält eventuelle Verweise auf andere Normen.
Abschnitt 3: Begriffe
Dieser Abschnitt enthält Erläuterungen verschiedener Begrifflichkeiten.
Abschnitt 4: Kontext der Organisation
In diesem Abschnitt soll der Zweck der Tätigkeiten einer Organisation erläutert werden. Ebenfalls werden unter anderem die interessierten Parteien und deren Forderungen und Erwartungen identifiziert.
Abschnitt 5: Führung
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit der obersten Leitung einer Organisation. Dabei geht es unter anderem um die Verteilung verschiedener Verantwortlichkeiten und Befugnisse innerhalb der Organisation.
Abschnitt 6: Planung
Der Abschnitt "Planung" soll der Organisation Orientierung geben. Dabei steht unter anderem die Ermittlung der Risiken und Chancen, also der risikobasierte Ansatz, im Mittelpunkt.
Abschnitt 7: Unterstützung
Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den unterstützenden Prozessen. Diese bilden den Rahmen für die sogenannten Kernprozesse.
Abschnitt 8: Betrieb
Dieser Abschnitt beschäftigt sich schließlich mit den Kernprozessen. Das Ziel ist die Sicherstellung, dass Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen der Kunden gerecht werden.
Abschnitt 9: Bewertung der Leistung
Der Abschnitt "Bewertung der Leistung" beschäftigt sich mit der Überwachung des jeweiligen Managementsystems und der Analyse entsprechender Ergebnisse. Damit kann überprüft werden, ob das System wirksam ist und die definierten Qualitätsziele eingehalten werden.
Abschnitt 10: Verbesserung
Der letzte Abschnitt der High Level Structure beinhaltet die stetige Verbesserung des eingeführten Systems. Dabei werden unter anderem Nichtkonformitäten und die Einleitung entsprechender Maßnahmen behandelt.
20 Adds
Die sieben Grundsätze der ISO 9001
Planen, Durchführen, Prüfen, Handeln
Interne Themen
Externe Themen
Prozessorientierung
Vertrieb
Entwicklung
Produktion
Lagerhaltung
Versand
Zertifizierung als Norm-Begleitung
Audits
Integrierte Systeme: ISO 9001 - ISO 14001
Verstehen der Organisation
Verstehen der Erfordernisse
Festlegen
Messbarkeiten
Relevanzen
Dokumentierte Informationen
Kalibrierung
V. IATF 16949
Automotive Industry Action Group (AIAG)
Bereitstellung von SChulungsprogrammen für Auditoren
Kontrollstelle VDA-QMC
IATF Datenbank
Deutschland und Europa -Transition
Aufbau an 9001 orientiert
High-Level-Structure
Planen, Durchführen, Prüfen, Handeln
Begriffe
Organisationskontext
Planung
Unterstützung
Anforderungen an die Infrastruktur
Anforderungen für die Mitarbeiter
Anforderung an die Messung der Produkte
Anforderung an die dokumentierte Information
Produktentstehung
Beschaffung, Lagerung, Handling, Recycling, Verschrottung, Entsorgung
Kalibrierungen, Produktprüfungen, Nacharbeit, SOrtierung, Wartung, Schulung
Statistische Prozesskontrolle
Bewertung der Leistung
22 Verbesserung
VI. BGB Novelle 2018 zu § 439 III BGB
§ 439 BGB Nacherfüllung - (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. …
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung … verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
VII. BGB Novelle 2022 zu § 434 BGB und Informationstechnologie
„§ 434 BGB Sachmangel - (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven
Anforderungen, den objektiven Anforderungen und … entspricht.
(2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn sie
1. die vereinbarte Beschaffenheit hat,
2. sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und
3. mit dem im Vertrag vereinbarten Zubehör und mit Anleitungen, einschließlich Montage-
und Installationsanleitungen, übergeben wird.
…
(3) Die Sache entspricht den objektiven Anforderungen, wenn sie
1. sich für die gewöhnliche Verwendung eignet,
2. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der
Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung
a) der Art der Sache und
b) der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder im Auftrag des Verkäufers
oder von einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette,
insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben
wurden,
3. der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das der
Verkäufer dem Käufer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und
4. mit dem Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung
sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Käufer erwarten
kann.
Zu der üblichen Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 2 gehören Menge, Qualität und
sonstige Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität
und Sicherheit. Der Verkäufer ist durch die in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b genannten
öffentlichen Äußerungen nicht gebunden, wenn er sie nicht kannte und auch
nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben
oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Kaufentscheidung
nicht beeinflussen konnte.
(4) …
VIII. Betriebshaftpflichtversicherung
Personenschaden
Sachschaden
Bearbeitungsschaden
Aus- und Einbau
Prüf- und Sortierkosten
IX. Rückrufversicherung
Rückrufprüfung
Rücknahme und Rückruf
Erzeugnisertüchtigung
Wiederverbringung in den Markt
X. Corona-Recht
Krisenverträge nach § 313 BGB - Störung der Geschäftsgrundlage
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach
Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags
verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag
nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für
Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
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